Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)
Stand: November 2020 | CAPPEL GMBH
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | B2C
I ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen
und AGB gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen
vor, sofern sie von ihnen abweichen
II GELTUNGSBEREICH
A Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen
ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es
eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
B Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertrags-
bestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
III BESCHAFFENHEIT DER WARE
A Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen
handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen
von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die
durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im han-
delsüblichen Rahmen sind zulässig.
B Die Lieferung und Abrechnung von Heizöl und Diesel erfolgt tempe-
raturkompensiert auf der Basis von 15°C gemäß der 2. Verordnung
zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.
C Heizöl (leicht), additiviert oder nicht additiviert, ist ein steuerbegüns-
tigtes Energieerzeugnis darf nicht als Kraftstoff verwendet werden,
es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energie-
steuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und
strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr
zuständiges Hauptzollamt.
IV VERTRAGSSCHLUSS
A Unsere Angebote sind freibleibend.
B Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen.
C Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der
Ware an den Kunden erklärt werden.
D Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere
Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht
von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch
nicht erfüllten Verträgen. Etwaige Rechte kann der Käufer hieraus
nicht ableiten. Gleichfalls sind wir berechtigt, innerhalb angemesse-
ner Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern. Reichen in den
vorgenannten Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmen-
gen nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei
allen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen; darüber hinaus sind
wir von Leistungsverpflichtungen befreit.
E Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüg-
lich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
F Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbe-
stätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
G Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird
der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlan-
gen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
V EIGENTUMSVORBEHALT
A Wir behalten uns das uneingeschränkte Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
B Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelie-
ferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit
der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
C Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat
uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
D Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht
nach Ziff. V,C dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und
die Ware heraus zu verlangen.
VI WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT
A Der Kunde hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Ein-
gang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform oder durch Aufforderung zur Rücknah-
me der Ware durch uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung.
B Die Kosten der Rücknahme durch uns trägt bei Ausübung des
Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Kunde,
es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
Bei einem Bestellwert über EUR 40,00 tragen wir die Kosten der
Rücknahme.
C Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung und
insbesondere Verminderung der Ware zu leisten. Der Kunde darf die
Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die
über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, hat der
Kunde zu tragen.
D Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, sofern die Ware aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht oder nicht mehr für eine Rücksendung
oder Rücknahme durch uns geeignet ist, insbesondere wenn eine
Vermischung mit anderer Ware in den Tanks, Behältnissen oder
Bevorratungsräumen des Kunden stattgefunden hat.
E Beim Kauf von Heizöl, Diesel und Holzpellets besteht kein gesetzli-
ches Widerrufsrecht. Lieferungen der genannten Produkte sind von
Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängig und
somit ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden. Willenserklärungen,
die auf den Abschluss eines Kaufvertrags von Heizöl, Diesel oder
Holzpellets abzielen, sind somit nicht widerrufbar. Der Kaufpreis
wird zum Bestellzeitpunkt festgelegt und gilt bis zum Zeitpunkt der
Lieferung, unabhängig davon, wie sich der Marktpreis entwickelt und
wann die Lieferung stattfindet.
VII KAUFPREIS / ZAHLUNG
A Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend und versteht sich zuzüglich der
am Liefertag gültigen gesetzlichen MwSt. Etwaige Zusatzkosten der
Versendung bzw. Anlieferung wie Liefer- und Servicepauschalen sind
im Kaufpreis nicht enthalten. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
B Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts ande-
res ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Ta-
gen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist
von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
C Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so
können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt
werden. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen den Kunden
an Dritte abzutreten.
D Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Ge-
genansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt
wurden.
E Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des-
Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung
nicht zulässig.
F Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5%
über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
G Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im
Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsver-
folgung außerhalb Deutschland anfallen.
H Wird der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Käufers
eingezogen, erteilt der Käufer uns ein SEPA-Basis Lastschriftmandat
zum Einzug der Rechnungen als SEPA-Basis-Lastschrift. Die Parteien
vereinbaren, dass die Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) auf
einen Tag verkürzt wird.
I Die Vorabankündigung der SEPA-Lastschrift muss nicht mit gesonder-
tem Schreiben, sondern kann sowohl auf der Rechnung als auch für
mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen.
VIII LIEFERUNG / LIEFERZEIT / GEFAHRÜBERGANG
A Die Lieferung erfolgt nach gegenseitiger Vereinbarung. Lieferfristen und
Liefer-termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass wir
eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich erklärt haben.
B Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferungsempfänger hat
dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferstelle mit Fahrzeugen mit einem
maximalen Gesamtgewicht von 40 to auf zulässige und geeignete
Weise erreicht werden kann.
C Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Roh-
stofferschöpfun berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten
Verträgen.
D Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch zulässiger, mangel-
freier Tankanlagen / Bevorratungsräume.
E Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte-
rung der Ware geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe
der Ware auf den Käufer über.
IX ANNAHMEVERZUG
A Der Übergabe in Sinne von Ziff. VIII dieser Bestimmungen steht es
gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.
B Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwir-
kungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
C Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Ver-
schlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über,
in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
D Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung
von technisch nicht zulässigen, mangelfreien Tankanlagen / Bevorra-
tungsräumen (VIII D.) die Belieferung nicht erfolgen kann oder darf.
X GARANTIEN
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
XI HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
A Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypi-
schen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
B Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Kör-
per- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden
sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.
C Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns
grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechen-
baren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
des Kunden.
D Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
XII DATENSCHUTZ
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende personenbe
zogene Daten werden bei uns, ggf. bei verbundenen Unternehmen
sowie bei ausliefernden Stellen gespeichert. Wir behalten uns das Recht
vor, im Rahmen von Kreditgeschäften eine Bonitätsprüfung durchzu
führen und die für eine Bonitätsprüfung und Kreditversicherung erforder
lichen Daten an diese Stellen weiterzugeben. Der Kunde ist mit der Wei
tergabe seiner Daten an die bonitätsprüfende Stelle und den Kreditversi
cherer einverstanden.
XIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
A Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist
Kaiserslautern.
B Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Die Parteien vereinbaren, dass die Vorabankündigungsfrist
(Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt wird. Die Vorabankün
digung der SEPA-Lastschrift muss nicht mit gesondertem Schreiben,
sondern kann sowohl auf der Rechnung als auch für mehrere Last
schrifteinzüge im Voraus erfolgen.
IV ERGÄNZUNGEN ZU ZIFF. VIII. LIEFERZEIT / GEFAHRÜBERGANG
Ist der Käufer UNTERNEHMER, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an
den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
V ERGÄNZUNGEN ZU GEWÄHRLEISTUNG
A Ist der Kunde UNTERNEHMER und wählt er wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt
vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen
des Mangels zu.
B Ist der Kunde UNTERNEHMER und wählt er nach gescheiteter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden,
wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
C UNTERNEHMER müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer
Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
D Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Gewähr-
leistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
E Den UNTERNEHMER trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitig-
keit der Mängelrüge.
F Für UNTERNEHMER beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware.
G Gegenüber UNTERNEHMER sind bei vom Verkäufer übergebenen
Proben oder Mustern deren Eigenschaften nur dann als Vertragsge-
genstand anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies
gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich
der Höchst- und Mindestangaben.
VI ERGÄNZUNGEN ZU ZIFF. XI. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
A Gegenüber UNTERNEHMERN haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
B Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
C Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprü-
che des Kunden aus Produkthaftung.
VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
A Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist
Kaiserslautern.
B Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
C Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültig-
keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | B2B
I ALLGEMEINES
A Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für
Unternehmer. Sie ergänzen unsere AGB - Kunden und gehen diesen
vor, sofern hier abweichende Regelungen getroffen werden.
B Die Bestimmungen unserer „AGB - Kunden“, die dem Vertragspart-
ner bekannt sind, gelten darüber hinaus vollumfassend.
II ERGÄNZUNGEN ZU ZIFF. V. EIGENTUMSVORBEHALT
A Bei Verträgen mit UNTERNEHMERN behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
B Der UNTERNEHMER ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
C Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der UN-
TERNEHMER zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Zu einer
anderweitigen Abtretung ist er nicht befugt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der UNTERNEHMER seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff
Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden,
hat uns der UNTERNEHMER unverzüglich zu benachrichtigen.
III ERGÄNZUNGEN ZU ZIFF. VII. KAUFPREIS / ZAHLUNG
A Gegenüber dem UNTERNEHMER behalten wir uns vor, während
des Verzugs gem. § 288 Abs. 2 BGB die Geldschuld in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
B Wird der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des
UNTERNEHMERS eingezogen, erteilt der UNTERNEHMER uns ein
SEPA-Firmen Lastschriftmandat zum Einzug der Rechnungen als
SEPA-Firmen-Lastschrift.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auslieferung von Holzpellets B2C und B2B
I ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
Es liegen diesen „Speziellen Lieferbedingungen für die Auslieferung
von Holzpellets“ die allgemeinen Lieferbedingungen der Cappel
GmbH zugrunde (Teil 1+2). Alle darin enthaltenen Regelungen
gelten auch für diesen Teil 3. Bei Widersprüchlichkeit ist im Zweifel
die Regelung der allgemeinen Lieferbedingungen anzuwenden.
II ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote der Cappel GmbH erfolgen stets freibleibend. Die der
Firma Cappel GmbH erteilten Aufträge und gemachten Angebote
bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss der schriftlichen
Bestätigung durch die Cappel GmbH.
III PREISE ZU LIEFERUNGEN VON HOLZPELLETS IM SILOWAGEN
Die Preise der Cappel GmbH sind bei Lieferung mit Blas-LKW
frei Haus, zuzüglich einer Einblaspauschale. Als zugrunde zu
legende Einblaszeit gilt maximal 1,5 Stunden. Die darüber hinaus
gehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer zu vergüten. Ab einer
Schlauchlänge von 30 Meter kann eine gesonderte Schlauchgebühr
pro Meter berechnet werden. Die Cappel GmbH behält sich vor,
Liefermengen die abweichend vom erteilten Auftrag unterschritten
werden, zu den Preisen der entsprechenden Mengenstaffel zu
berechnen. Bestellmengen unter 2 Tonnen können nur mit einem
Mindermengenzuschlag abgewickelt werden.
V GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN
A Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen
binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der
Cappel GmbH anzuzeigen. Kommt der Käufer den vorgenannten
Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Soweit
die Cappel GmbH zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der
Schaden durch den Käufer nachzuweisen. Für Lieferungen mit einer
Schlauchlänge von mehr als 30 Metern kann keine Gewährleistung
für die Qualität der eingeblasenen Ware übernommen werden. Holz-
pellets werden technisch bedingt und unvermeidbar bei der Herstel-
lung unter hohem Druck und Temperatur verpreßt. Als Naturprodukt
können Holzpellets durch den verwendeten Rohstoff und/oder durch
den Produktionsprozess bedingte, unterschiedliche, produkttypische
Eigenarten und Gerüche aufweisenen, bzw. entwickeln. Für diese,
für Holzpellets typischen Produkteigenschaften kann keine Gewähr-
leistung übernommen werden.
B Die Verkäuferin übernimmt keinerlei Gewähr für Farbe, Form, Ge-
ruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten, sofern das Produkt
noch der vom Kunden bestellten Qualität entspricht (Gütevor-
schriften DIN-Plus, EN 19641-2). Da es sich um ein Naturprodukt
handelt, unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die
Brennstoffqualität auswirken.
C Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/ Absaugstutzen,
Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon
nicht den Anforderungen des DEPV übernimmt die Verkäuferin keine
Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften.